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Dr. Christoph Schaaf
Rechtsanwalt seit 1991, zugleich Fachanwalt für Strafrecht seit 1999.
Durch gesetzliche Neuregelung vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten,
ausgenommen bei dem BGH in Zivilsachen.
Das A und O für den Erfolg rechtlicher Auseinandersetzungen
sind die umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts und kluge Beharrlichkeit.
Dies erfordert ganzen Einsatz und ständige Weiterbildung.
Im Laufe meiner Anwaltstätigkeit haben sich Tätigkeitsschwerpunkte auf den Gebieten
des Miet- und Pachtrechts, sowie des privaten Baurechts entwickelt. Als Fachanwalt für
Strafrecht vertrete ich meine Mandanten vor allem in den Bereichen "Verkehrsstrafrecht",
"Wirtschaftsdelikte" und "ärztliche Kunstfehler".
eMail an Rechtsanwalt Dr.Christoph
Schaaf
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