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Dr. Tilman Körner

Rechtsanwalt seit 1993, zugleich Fachanwalt für Familienrecht seit 2002 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003.

Durch gesetzliche Neuregelung vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten, ausgenommen bei dem BGH in Zivilsachen.

Manchmal muß man als Anwalt "beißen", manchmal lavieren. Es kommt entscheidend darauf an, die richtige Taktik auszuwählen. Darin liegt für mich ein Reiz meines Berufs. Der andere besteht darin, auch komplizierteste Rechtsfragen meiner Mandanten zu lösen.

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»Freundlich im Ton,
hart in der Sache
(suaviter in modo, fortiter in re)«

Lateinisches Sprichwort